Frauen bewegen
In die Gesellschaft kommt Bewegung. Dank Frauen.
Frauen haben früher weniger Rechte als Männer. Das wollen sie sich nicht länger gefallen lassen. Sie wehren sich gegen das vorgegebene „Frauenlos“ und wollen Veränderungen. Dafür demonstrieren sie öffentlich, was damals ein ziemlicher Skandal ist. Das führt zur Frauenbewegung.
Entwicklung der Frauenbewegung und des Feminismus
Trebronson - Eigenes Werk
Entwicklung Frauenbewegung und Feminismus
30. November 2017
https://de.wikipedia.org/wiki/Frauenbewegung#/media/Datei:Entwicklung_Frauenbewegung_Feminismus.jpg
Was ist die Frauenbewegung? Wieso gibt es einen Frauentag?
Frauen wollen nicht länger akzeptieren, dass sie bei einer Wahl nicht ihre Stimme abgeben dürfen. Auch nicht, dass sie keinen Beruf ihrer Wahl ergreifen können. Sie wollen auch endlich an einer Universität studieren dürfen. Frauen wollen selbst bestimmen, ob und wie viele Kinder sie haben. Aus diesen Forderungen entstehen die ersten Frauenbewegungen. Vor 111 Jahren findet der erste Internationale Frauentag statt, um diesen Forderungen Nachdruck zu verleihen. Wir können uns überlegen: Haben wir schon alles erreicht, was die Frauen damals wollen?
Wie war denn überhaupt das Leben dieser Frauen? Oder das Leben ihrer Töchter?
Wenn du Antworten auf diese Fragen suchst, kannst du in den Räumen unserer Ausstellung nachschauen. Mach dich auf die Suche ….
Wie hat es begonnen? Während der Französischen Revolution (sie beginnt 1789) werden die Menschenrechte ausgerufen. Frauen wollen auch Rechte haben, sie werden ihnen aber nicht zugestanden. Eine Frau, Olympe de Gouges, die sich für Frauenrechte stark macht, wird hingerichtet. Ein halbes Jahrhundert später fordert eine weitere Frau, Karoline von Perin, in Wien ganz Ähnliches. Sie gründet sogar einen Verein und kommt dafür ins Gefängnis. Sie verliert ihr Hab und Gut. Nach weiteren zwei Jahrzehnten fordern Frauen wieder Frauenrechte, diesmal sind es mehr. Sie erreichen einiges mit ihren Forderungen. Sie schließen sich in Frauenvereinen zusammen. Damit sie gemeinsam ihre Ziele vertreten. Weil es so viele Frauen sind, heißt sie die Erste Frauenbewegung.
Die Frauen fordern das Wahlrecht. Sie fordern eine gute Schulbildung. Sie fordern Gleichberechtigung. (MK)
Die Französische Revolution
Wir schreiben das Jahr 1789 in Frankreich. Die Ernte im Sommer fällt aus. Viele Menschen in Frankreich leiden Hunger. König Ludwig XVI. und die Adeligen leben im Luxus. Die Bevölkerung muss hohe Steuern zahlen. Die Menschen werden immer unzufriedener.
Der Sturm auf die Bastille
Jean-Pierre-Louis-Laurent Houël (1735-1813): Prise de la Bastille (Sturm auf die Bastille).
Aquarell. Paris 1789.
(Bibliothèque Nationale de France/Collection Hippolyte Destailleur, Sign.: Paris t. 1,117)
Das merkt der König und lädt daraufhin die Generalstände ein. Das sind einmal die Vertreter des Adels und Geistliche. Da gibt es noch die Bauern und Bürger. Das ist der dritte Stand.
Der Großteil der Bevölkerung sind die einfachen Menschen. Sie haben keine Möglichkeiten, etwas an ihrer Armut zu ändern. So setzen sich zunächst Geistliche für sie ein. Eine Nationalversammlung bildet sich. Sie wollen eine Verfassung ausarbeiten.
Der König schickt heimlich Soldaten nach Paris. Den Menschen ist das zu viel. Sie greifen selbst zu Waffen. Sie stürmen am 14. Juli 1789 die Bastille. Das ist das Gefängnis. Das gilt als der Beginn der Französischen Revolution.
Im ganzen Land kommt es zu blutigen Aufständen. Der König akzeptiert die Menschenrechte.
Die Angst des Königspaares vor dem Volk wird immer größer. Es macht einen Fluchtversuch. Der schlägt fehl.
Eine neue Verfassung für eine Monarchie wird verkündet. Es ist nun eine Monarchie mit einer Verfassung.
Der König wird dennoch gestürzt und ermordet. Ebenso seine Frau. Viele Menschen werden getötet. Jetzt ist Frankreich eine Republik. Es herrschen sehr strenge Männer. Sie heißen Jakobiner. Ihr Anführer ist Maximilien de Robespierre. Sie richten ihre Gegner hin und viele weitere Menschen auch noch. Dann aber wird auch Robespierre hingerichtet. Nun beruhigt sich die Situation. Es kommt zu einer Regierung aus fünf Männern. Sie nennt sich "Direktorium". 1799 beendet Napoleon Bonaparte die Französische Revolution endgültig. Er setzt sich an die Spitze des Staates. Als Kaiser Napoleon I. geht er in die Geschichte ein.
Die Französische Revolution war sehr grausam und ungerecht. Aber einige gute Dinge sind geblieben. Die Menschenrechte unter dem Motto „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit“.
Was sind die Menschenrechte?
Die Menschenrechte sind Rechte, die jeder Mensch hat. Weil er oder sie ein Mensch ist. Die Menschenrechte schützen die Würde jedes Menschen. Es gibt dabei keinen Unterschied der Menschen. Alle Hautfarben, jedes Geschlecht, jede Sprache, jede Religion, jede politische Anschauung, jedes Land, jede sexuelle Orientierung sind gleich viel wert.
Die Menschenrechte entstehen bei der Französischen Revolution. Olympe de Gouges verfasst auch die Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin. Diese Erklärung wird aber nicht angenommen.
Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin
Olympe de Gouges: Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin.
Gedruckte Flugschrift. Paris 1791. S 1.
Die Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin
Olympe de Gouges fordert in ihrer Erklärung gleiche Rechte für die Frau wie für den Mann. Da steht vieles drinnen, was uns heute ganz selbstverständlich erscheint. Du kannst es hier nachlesen:
„Die Rechte der Frau:
Mann, bist du fähig, gerecht zu sein? Eine Frau stellt dir diese Frage. Dieses Recht wirst du ihr zumindest nicht nehmen können. Sag mir, wer hat die selbstherrliche Macht verliehen, mein Geschlecht zu unterdrücken? Deine Kraft? Deine Talente? Betrachte den Schöpfer in seiner Weisheit. Durchlaufe die Natur in all ihrer Majestät, die Natur, der du dich nähern zu wollen scheinst, und leite daraus, wenn du es wagst, ein Beispiel für diese tyrannische Herrschaft ab. Geh zu den Tieren, befrage die Elemente, studiere die Pflanzen, ja wirf einen Blick auf den Kreislauf der Natur und füge dich dem Beweis, wenn ich dir die Mittel dazu in die Hand gebe. Suche, untersuche und unterscheide, wenn du es kannst, die Geschlechter in der Ordnung der Natur. Überall findest du sie ohne Unterschied zusammen, überall arbeiten sie in einer harmonischen Gemeinschaft an diesem unsterblichen Meisterwerk. Nur der Mann hat sich aus der Ausnahme ein Prinzip zurechtgeschneidert. Extravagant, blind von den Wissenschaften aufgeblasen und degeneriert, will er in diesem Jahrhundert der Aufklärung und des Scharfsinns, doch in krassester Unwissenheit, despotisch über ein Geschlecht befehlen, das alle intellektuellen Fähigkeiten besitzt. Er behauptet, von der Revolution zu profitieren; er verlangt sein Anrecht auf Gleichheit, um nicht noch mehr zu sagen.
Die Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin
Präambel: Wir, Mütter, Töchter, Schwestern, Vertreterinnen der Nation, verlangen, in die Nationalversammlung aufgenommen zu werden. In Anbetracht dessen, dass Unkenntnis, Vergessen oder Missachtung der Rechte der Frauen die alleinigen Ursachen öffentlichen Elends und der Korruptheit der Regierungen sind, haben wir uns entschlossen, in einer feierlichen Erklärung die natürlichen, unveräußerlichen und heiligen Rechte der Frau darzulegen, damit diese Erklärung allen Mitgliedern der Gesellschaft ständig vor Augen ist und sie unablässig an ihre Rechte und Pflichten erinnert; damit die Machtausübung von Frauen ebenso wie jene von Männern jederzeit am Zweck der politischen Einrichtung gemessen und somit auch mehr geachtet werden kann; damit die Beschwerden von Bürgerinnen, nunmehr gestützt auf einfache und unangreifbare Grundsätze, sich immer zur Erhaltung der Verfassung, der guten Sitten und zum Wohl aller auswirken mögen. Das an Schönheit wie Mut im Ertragen der Mutterschaft überlegene Geschlecht anerkennt und erklärt somit, in Gegenwart und mit dem Beistand des Allmächtigen, die folgenden Rechte der Frau und Bürgerin:
Art. I: Die Frau ist frei geboren und bleibt dem Manne gleich in allen Rechten. Die sozialen Unterschiede können nur im allgemeinen Nutzen begründet sein.
Art. II: Ziel und Zweck jedes politischen Zusammenschlusses ist der Schutz der natürlichen und unveräußerlichen Rechte sowohl der Frau als auch des Mannes. Diese Rechte sind: Freiheit, Sicherheit, das Recht auf Eigentum und besonders das Recht auf Widerstand gegen Unterdrückung.
Art. III: Das Prinzip jeder Herrschaft ruht wesentlich in der Nation, die nichts anderes darstellt als eine Vereinigung von Frauen und Männern. Keine Körperschaft und keine einzelne Person kann Macht ausüben, die nicht ausdrücklich daraus hervorgeht.
Art. IV: Freiheit und Gerechtigkeit bestehen darin, den anderen zurückzugeben, was ihnen zusteht. So wird die Frau in der Ausübung ihrer natürlichen Rechte nur durch die fortlaufende Tyrannei, die der Mann ihr entgegensetzt, gehindert. Diese Schranken müssen durch Gesetze der Natur und Vernunft revidiert werden.
Art. V: Die Gesetze der Natur und Vernunft wehren alle Handlungen von der Gesellschaft ab, die ihr schaden könnten. Alles, was durch diese weisen und göttlichen Gesetze nicht verboten ist, darf nicht behindert werden, und niemand darf gezwungen werden, etwas zu tun, was diese Gesetze nicht ausdrücklich vorschreiben.
Art. VI: Das Gesetz sollte Ausdruck des allgemeinen Willens sein. Alle Bürgerinnen und Bürger sollen persönlich oder durch ihre Vertreter an seiner Gestaltung mitwirken. Es muss für alle das gleiche sein. Alle Bürgerinnen und Bürger, die gleich sind vor den Augen des Gesetzes, müssen gleichermaßen nach ihren Fähigkeiten, ohne andere Unterschiede als die ihrer Tugenden und Talente, zu allen Würden, Ämtern und Stellungen im öffentlichen Leben zugelassen werden.
Art. VII: Für Frauen gibt es keine Sonderrechte; sie werden verklagt, in Haft genommen und gefangen gehalten in den durch das Gesetz bestimmten Fällen. Frauen unterstehen wie Männer den gleichen Strafgesetzen.
Art. VIII: Das Gesetz soll nur Strafen verhängen, die unumgänglich und offensichtlich notwendig sind, und niemand darf bestraft werden, es sei denn kraft eines rechtsgültigen Gesetzes, das bereits vor der Tat in Kraft war und das legal auf Frauen angewandt wird.
Art. IX: Gegenüber jeder Frau, die für schuldig befunden wurde, muss das Gesetz mit großer Strenge angewendet werden.
Art. X: Niemand darf wegen seiner Meinung, auch wenn sie grundsätzlicher Art ist, verfolgt werden. Die Frau hat das Recht, das Schafott zu besteigen. Sie muss gleichermaßen das Recht haben, die Tribüne zu besteigen, vorausgesetzt, dass ihre Handlungen und Äußerungen die vom Gesetz gewahrte öffentliche Ordnung nicht stören.
Art. XI: Die freie Gedanken- und Meinungsäußerung ist eines der kostbarsten Rechte der Frau, denn diese Freiheit garantiert die Vaterschaft der Väter an ihren Kindern. Jede Bürgerin kann folglich in aller Freiheit sagen: „Ich bin die Mutter eines Kindes, das du gezeugt hast“, ohne dass ein barbarisches Vorurteil sie zwingt, die Wahrheit zu verschleiern. Dadurch soll ihr nicht die Verantwortung für den Missbrauch dieser Freiheit in den durch Gesetz bestimmten Fällen abgenommen werden.
Art. XII: Ein höherer Nutzen erfordert die Garantie jeder Rechte der Frau und Bürgerin. Diese Garantie soll zum Vorteil aller und nicht zum persönlichen Vorteil derjenigen dienen, denen diese Rechte anvertraut sind.
Art. XIII: Für den Unterhalt der Polizei und für die Verwaltungskosten werden von der Frau wie vom Manne gleiche Beträge gefordert. Hat die Frau teil an allen Pflichten und Lasten, dann muss sie ebenso teilhaben an der Verteilung der Posten und Arbeiten, in niederen und hohen Ämtern und im Gewerbe.
Art. XIV: Die Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, selbst oder durch ihre Repräsentanten über die jeweilige Notwendigkeit der öffentlichen Beiträge zu befinden. Die Bürgerinnen können dem Prinzip, Steuern in gleicher Höhe aus ihrem Vermögen zu zahlen, nur dann beipflichten, wenn sie an der öffentlichen Verwaltung teilhaben und die Steuern, ihre Verwendung, Einbeziehung und Zeitdauer mit festsetzen.
Art. XV: Die weibliche Bevölkerung, die gleich der männlichen Beiträge leistet, hat das Recht, von jeder öffentlichen Instanz einen Rechenschaftsbericht zu verlangen.
Art. XVI: Eine Gesellschaft, in der die Garantie der Rechte nicht versichert und die Trennung der Gewalten nicht festgelegt ist, hat keine Verfassung. Die Verfassung ist null und nichtig, wenn die Mehrheit der Individuen, die die Nation darstellen, an ihrem Zustandekommen nicht mitgewirkt hat.
Art. XVII: Das Eigentum gehört beiden Geschlechtern, vereint oder einzeln. Jede Person hat darauf ein unverletzliches und heiliges Anrecht. Niemandem darf es als wahres Erbteil der Nation vorenthalten werden, es sei denn, eine öffentliche Notwendigkeit, die gesetzlich festgelegt ist, macht es augenscheinlich erforderlich, jedoch unter der Voraussetzung einer gerechten und vorher festgesetzten Entschädigung.
Die europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)
Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) hat der Europarat ausgearbeitet. Sie ist ein Übereinkommen zwischen europäischen Staaten. Sie ist also ein Vertrag der Staaten, diese Bestimmungen zu beachten. Am 04.11.1950 wird sie in Rom unterzeichnet. Österreich ist der EMRK 1958 beigetreten. Sie ist Teil unserer Verfassung.
Die Europäische Menschenrechtskonvention
Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Schlussseite mit den Unterschriften und Siegeln der ersten Unterzeichnerländer.
Vertragsdokument. Rom 1959.
https://www.europewatchdog.info/voelkerrechtsvertraege/menschenrechtskonvention/
Die wichtigsten Bestimmungen der EMRK schützen uns vor Willkür und Übergriffen des Staats. Sie garantieren:
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das Recht auf Leben
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das Verbot der Folter
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das Verbot der Sklaverei und Zwangsarbeit
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das Recht auf Freiheit und Sicherheit
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das Recht auf ein faires Verfahren vor Gericht
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das Verbot von Strafen ohne Gesetz (eine Strafe darf es nur für etwas geben, was auch ausdrücklich verboten ist)
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das Recht auf Privat- und Familienleben
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das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
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das Recht auf freie Meinungsäußerung
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die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
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das Recht auf Eheschließung
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das Recht auf wirksame Beschwerde gegen Behörden
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das Verbot der Benachteiligung, weil man sich auf die EMRK beruft